Reifetshammer IT

    Rechtliches

    AGB

    1. Vertragspartner und Geltung

    Sebastian Reifetshammer · Reifetshammer IT Poschingerstraße 2, Tür 9, 5202 Neumarkt am Wallersee, Österreich Telefon: +43 660 1998721 it@reifetshammer.com · UID ATU82927246

    Diese AGB regeln IT-Dienstleistungen und Hardwareverkäufe, insbesondere an Unternehmen. Für Privatkunden gelten die unten verlinkten ergänzenden Verbraucherbedingungen; Abschnitt 8 gilt ausschließlich für Unternehmen. Sie werden vor Vertragsabschluss bereitgestellt und gelten nur, wenn sie vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte gehen vor. Privatkunden sind Verbraucher im Sinn des KSchG; die Unternehmerregeln gelten nur für Geschäfte, die zum Betrieb eines Unternehmens gehören. Gesetzlich als Verbrauchergeschäfte behandelte Gründungsgeschäfte bleiben ausgenommen.

    Privatkunden

    Für Verbraucher gilt ergänzend der Zusatz für Privatkunden mit Rücktrittsbelehrung und Formular. Er enthält die anstelle von Abschnitt 8 geltenden Haftungsregeln und die Informationen für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge.

    2. Angebot und Auftrag

    Das Angebot bestimmt Leistungen, Hardware, Preise, Anfahrt oder Versand, Zahlungsbedingungen und Termine. Aufträge werden per E-Mail, telefonisch oder vor Ort vereinbart; gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Zusätzliche Arbeiten und Kosten werden vorab abgestimmt. Das Kontaktformular ist eine unverbindliche Anfrage und löst keine Bestellung aus.

    3. IT-Dienstleistungen

    Die Leistungen umfassen je nach Auftrag Netzwerkplanung, Einrichtung, Konfiguration, Fehlersuche und IT-Sicherheitsprüfungen. Geprüfte Systeme und erlaubte Prüfmethoden werden vorher festgelegt; Arbeiten erfolgen nur mit entsprechender Berechtigung.

    Sicherheitsprüfungen beziehen sich auf den vereinbarten Umfang und Prüfzeitpunkt. Vollständige Fehlererkennung oder dauerhafte Angriffssicherheit werden nicht zugesagt. Fachgerechte Leistung und gesetzliche Mängelrechte bleiben geschuldet. Laufende Betreuung und feste Reaktionszeiten bedürfen einer eigenen Vereinbarung.

    4. Abstimmung, Datensicherung und Freigabe

    Der Kunde stellt vereinbarte Informationen, berechtigte Zugänge und Ansprechpartner bereit und weist auf bekannte Störungen, besonders wichtige Daten und betriebliche Abhängigkeiten hin. Vor Eingriffen werden betroffene Systeme, mögliche Ausfälle, Sicherungsstand und Vorgehen bei einer Wiederherstellung abgestimmt.

    Im Auftrag wird festgelegt, wer Daten und Konfigurationen sichert und die Wiederherstellbarkeit prüft. Bei Unternehmern übernimmt dies der Kunde vor dem Eingriff, sofern wir die Sicherung nicht ausdrücklich übernommen haben. Bei Privatkunden wird die Zuständigkeit vor dem Eingriff ausdrücklich vereinbart; diese AGB enthalten keinen pauschalen Verzicht auf Ersatz bei Datenverlust.

    Fehlt eine erforderliche Sicherung oder bestehen erkennbare Risiken, weisen wir konkret darauf hin und stimmen das weitere Vorgehen ab. Ein betroffener Eingriff kann bis zur Klärung ausgesetzt werden, soweit dies zum Schutz der Daten oder Systeme erforderlich ist. Zusatzaufwand und Terminänderungen werden abgestimmt. Eine Freigabe entbindet uns nicht von fachgerechter Arbeit und gesetzlichen Warnpflichten.

    5. Preise und Zahlung

    Abgerechnet wird zum vereinbarten Festpreis oder nach vereinbartem Stundensatz und Aufwand. Verbraucherpreise enthalten Umsatzsteuer und obligatorische Kosten; Anfahrt und Versand werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen. Unternehmerpreise können ausdrücklich netto zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart werden.

    Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen binnen acht Kalendertagen nach Zugang zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Zinsen und Voraussetzungen für weitere Kosten.

    6. Hardware, Lieferung und Eigentumsvorbehalt

    Das Angebot legt Art, Menge, Zustand und Eigenschaften der Hardware sowie Lieferung, Abholung und gegebenenfalls Installation fest. Einrichtung und Wartung sind nur enthalten, wenn vereinbart. Lieferhindernisse werden mitgeteilt; bei Lieferverzug gelten die gesetzlichen Rechte.

    Bei Verbrauchern geht die Transportgefahr grundsätzlich erst mit Übergabe an sie oder einen von ihnen bestimmten Dritten über. Die gesetzliche Ausnahme für selbst beauftragte, nicht von uns angebotene Beförderer bleibt unberührt.

    Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises im Eigentum von Reifetshammer IT. Bis dahin darf sie ohne unsere Zustimmung weder weiterverkauft noch verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf diese Ware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die bestimmungsgemäße Nutzung bleibt erlaubt.

    7. Gewährleistung

    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Aktualisierungspflichten. Herstellergarantien ersetzen die Gewährleistung nicht. Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit auf das Geschäft anwendbar. Für Privatkunden werden weder zusätzliche Rügepflichten noch verkürzte Gewährleistungsfristen vereinbart.

    8. Haftung gegenüber Unternehmen

    Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die vereinbarte Leistung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf; dazu gehören insbesondere fachgerechte Installation und Konfiguration sowie ausdrücklich beauftragte Sicherungs- und Wiederherstellungsleistungen.

    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Ersatz auf Schäden beschränkt, mit denen bei Vertragsabschluss nach Art und Umfang des Auftrags und den damals erkennbaren Umständen zu rechnen war. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden gilt diese Begrenzung nicht.

    Der Unternehmer informiert uns vor Vertragsabschluss über besondere Ausfallrisiken, kritische Betriebsabläufe und außergewöhnlich hohe mögliche Schäden, damit Leistungsumfang und Schutzmaßnahmen darauf abgestimmt werden können. Ein Mitverschulden, etwa eine schuldhaft unterlassene, vom Kunden übernommene Datensicherung, wird nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt; es führt nicht automatisch zum vollständigen Anspruchsverlust.

    9. Ergänzende Haftungsregeln

    Die jeweils anwendbaren Haftungsregeln gelten auch, wenn wir für eingesetzte Hilfspersonen einzustehen haben. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und Art. 82 DSGVO, sowie ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt. Gewährleistungsrechte werden durch die Haftungsregeln nicht eingeschränkt.

    Ein Cyberangriff, eine Änderung durch Dritte oder ein Ausfall externer Dienste schließt unsere Haftung nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob eine uns zurechenbare Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat. Für Ereignisse ohne eine solche Verantwortlichkeit übernehmen wir keine zusätzliche Garantie. Beauftragte Sicherheits-, Prüf- und Warnpflichten bleiben bestehen.

    10. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

    Vertrauliche Informationen und Zugangsdaten werden nur zur Auftragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten verwendet und nur an erforderliche Empfänger weitergegeben. Ist eine Auftragsverarbeitung erforderlich, wird vor Beginn eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

    11. Recht und Streitigkeiten

    Es gilt österreichisches Recht; zwingender Verbraucherschutz eines anderen gesetzlich anwendbaren Rechts bleibt erhalten. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Gesetz.

    Stand: 14. Oktober 2026

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